Marktordnung Geisweider Flohmarkt
1. Die Geisweider Flohmärkte finden jeweils am ersten Samstag in den Monaten März bis Dezember statt.
(Ausnahme: Fällt der erste Samstag auf einen Feiertag, wird eine Woche nach hinten verschoben.)
2. Die Platzvergabe beginnt um 3:30 Uhr. Der offizielle Verkauf findet von 7 bis 13 Uhr statt.
Von 7 bis 13 Uhr ist das Befahren des Marktgeländes mit Kraftfahrzeugen, auch zum Be- und Entladen nicht gestattet.
Bei den Winter-Flohmärkten im März, November und Dezember beginnt der Aufbau um 6:30 Uhr, der Marktbeginn ist um 8 Uhr und das Marktende um 14 Uhr.
Das gesamte Veranstaltungsgelände ist defensiv und in Schrittgeschwindigkeit zu befahren.
An Engstellen mit Personen, Fahrzeugen und an Standaufbauten ist ein Einweiser hinzuzuziehen.
3. Es besteht kein Anspruch auf einen besonderen Standplatz. Ausnahme: Jahresreservierungen.
Die Plätze werden von Mitarbeiter/innen des Organisationsteams persönlich zugewiesen.
4. Es dürfen nur Waren angeboten werden, die dem Charakter eines Flohmarktes entsprechen und über die der Verkäufer rechtmäßig verfügt.
Nicht zugelassen sind:
- Industrielle Neuware
- Lebensmittel (ausgenommen sind die vom Ordnungsamt zugelassenen und angemeldeten Versorgungsbetriebe mit Reisegewerbekarte)
- lebende Tiere
- Pflanzen und frische Schnittblumen
- anstoßerregende und pornografische Waren
- Waffen und Munition, die den Verkaufseinschränkungen des Waffengesetzes unterliegen
- Dinge mit nationalsozialistischen Emblemen und solche verbotener Organisationen und Vereinigungen
- gebrauchte Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile, ausgenommen Kleinteile
5. Die Werbegemeinschaft Geisweid e. V. übt das Hausrecht aus.
Den Anweisungen ihrer Beauftragten ist Folge zu leisten. Missbrauch führt zu Platzverbot!
6. Die Teilnahme ist abhängig von der Entrichtung einer Standgebühr für Organisation, Ordnungsdienst, Reinigung, Genehmigungen, Versicherung, Werbung, etc.
Alle Teilnehmer des Marktes zahlen pro angefangenen Meter Verkaufsfläche (Verkaufsfront) 9,00 € (maximale Tiefe: ein Meter!).
Jeder Kleiderständer wird pauschal mit 5.- € berechnet.
Zusätzlich sind 5,- € Reinigungskaution zu zahlen, welche bei sauberem Verlassen des Standplatzes zurückgezahlt werden.
Das Wechselgeld ist sofort nachzuzählen, spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt, Kleiderständer, Tische sowie sonstige Gegenstände in den Besucherlaufweg/die Rettungsgasse zu stellen.
Fahrzeuge am Stand werden je PKW bzw. Anhänger mit 5,- € und je Transporter (ab Größe Sprinter) mit 10,- € berechnet. Vorbenannte Abstellflächen sind nur begrenzt vorhanden und werden vom Ordnungspersonal zugewiesen!
Kinder bis einschließlich 14 Jahre erhalten am Stand ihrer erwachsenen Begleitpersonen einen Meter Verkaufsfläche kostenlos. Dies gilt auf dem gesamten Flohmarktgelände. Dabei muss es sich ausschließlich um kindgerechte Ware (Spielzeuge, Kinderbücher, Comics, Puppen, Lego etc.) handeln. Textilien jeglicher Art zählen nicht dazu!
Darüber hinaus gibt es eine Fläche (gegenüber des Baumarktes am Eingang des Flohmarktes, Höhe Bahnstraße), auf der Kinder ohne Begleitpersonen mit zwei Metern Standfläche und ebenfalls ausschließlich kindgerechter Ware kostenlos am Marktgeschehen teilnehmen können.
Die Kinder dürfen mitgebrachte Tische in entsprechenden Größen nutzen und müssen nicht auf Decken auf dem kalten Boden verkaufen!
7. Gewerbetreibende brauchen eine Reisegewerbekarte. Anbieter, die ein angemeldetes Gewerbe betreiben und nicht als Privatperson am Markt teilnehmen, haben Firmennamen- und Adresse deutlich sichtbar am Stand anzubringen. Bei Nichtbeachtung dieser Punkte kann das Ordnungsamt Bußgelder verhängen.
8. Musikalische Begleitung ist untersagt, ebenso das Verteilen von Handzetteln, Flugblättern und sonstigen Drucksachen. Informationsstände sind nicht gestattet!
9. Flucht- und Radwege sind aus Sicherheitsgründen freizuhalten. Jeder Teilnehmer haftet für Schäden, welche von ihm oder seinen Begleitpersonen verursacht werden.
Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl, Beschädigungen von Ständen, Waren oder Fahrzeugen.
Der Veranstalter schließt jede Haftung aus. Dies gilt auch für Verunreinigungen durch Vogelkot, Tropfwasser und witterungsbedingte Schäden.
10. In Pandemiezeiten sind die aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben zum Infektionsschutzgesetz und den Hygieneschutzbestimmungen einzuhalten.
Stand: Januar 2024
Veranstalter:
Werbegemeinschaft Geisweid e.V.
Organisationsleitung:
Mario Görög
Tel +49 (0) 22 21 / 80 111 80 5 • Fax +49 (0) 22 21 / 80 111 80 7
info@geisweider-flohmarkt.de